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Lizenzgebühren

 

►  Die Lizenz wird gegen Entrichtung einer einmaligen Pauschale vergeben. Die Höhe dieser Pauschale liegt bei     5.000,- €. Dieser Betrag kann ggf. in 2 Jahresraten bezahlt werden oder über einen monatlichen Betrag zzgl. 3% Zinsen auf einen Zeitraum von 2 Jahren.

 

►  Des Weiteren muss eine monatliche Lizenzgebühr in Höhe von 10% des Monatsumsatzes erbracht werden. Als Nachweis hierfür dient die monatliche BWA. Wahlweise kann der Lizenznehmer auch pauschal einen Festbetrag unabhängig vom Umsatz quartalsweise bezahlen. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Umfang der von Com-Unic zu erbringenden Leistung.

 

►  Sonderwerbeaktionen, wie z.B. ein Messeauftritt, werden gesondert und anteilig berechnet.

 

►  Für die Abnahme des Com-Unicators hat der Lizenznehmer eine Gebühr von 0,50 € pro Exemplar zu entrichten. Bei Mehrabnahme reduziert sich der Exemplarpreis entsprechend.

 

►  Sondernutzungen, wie z.B. Nutzung des Backoffices, werden gesondert und nach Aufwand berechnet.

 

►  Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren.

 

►  Vertragsanpassung alle 5 Jahre.

 

►  Keine Laufzeitbegrenzung mit Ausnahme von Vertragsverstößen.

 

Die Com-Unic Unternehmensgruppe:


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