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Die Lizenz wird gegen
Entrichtung einer einmaligen Pauschale vergeben. Die Höhe dieser
Pauschale liegt bei 5.000,- €. Dieser Betrag kann ggf. in 2
Jahresraten bezahlt werden oder über einen monatlichen Betrag zzgl.
3% Zinsen auf einen Zeitraum von 2 Jahren.
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Des Weiteren muss eine
monatliche Lizenzgebühr in Höhe von 10% des Monatsumsatzes erbracht
werden. Als Nachweis hierfür dient die monatliche BWA. Wahlweise
kann der Lizenznehmer auch pauschal einen Festbetrag unabhängig vom
Umsatz quartalsweise bezahlen. Die Höhe des Betrages richtet sich
nach dem Umfang der von Com-Unic zu erbringenden Leistung.
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Sonderwerbeaktionen,
wie z.B. ein Messeauftritt, werden gesondert und anteilig berechnet.
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Für die Abnahme des
Com-Unicators hat der Lizenznehmer eine Gebühr von 0,50 € pro
Exemplar zu entrichten. Bei Mehrabnahme reduziert sich der
Exemplarpreis entsprechend.
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Sondernutzungen, wie
z.B. Nutzung des Backoffices, werden gesondert und nach Aufwand
berechnet.
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Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren.
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Vertragsanpassung alle
5 Jahre.
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Keine
Laufzeitbegrenzung mit Ausnahme von Vertragsverstößen.