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Unser Partner
verpflichtet sich zur Einhaltung der Com-Unic Qualitätsnormen und
Abwicklungsrichtlinien für Kunden und Kursbetreuung.
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2 x pro Jahr sollte
unser Partner eine Schulung zum Thema Mitarbeiterführung bei
Com-Unic besuchen.
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2 x pro Jahr sollten
die Trainer und Mitarbeiter unseres Partners an den Com-Unic
Weiterbildungsmaßnahmen für Trainer teilnehmen.
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Unser Partner
verpflichtet sich zur einmaligen Teilnahme pro Jahr an
Jahresmeetings aller Partner.
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Unser Partner sollte
die Com-Unic Software und technischen Features, wie sie von Com-Unic
zur Verfügung gestellt werden, übernehmen.
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Unser Partner ist frei
in der Nutzung des Backoffice.
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Unser Partner ist frei
in der Auswahl der Bestandteile des Portfolios.
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Unser Partner kann
seine Dienstleistungen ergänzend zum Com-Unic Portfolio anbieten.
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Unser Partner hat die
in der Branche üblichen Versicherungen abzuschließen und haftet für
alle seine Tätigkeiten und die seiner Mitarbeiter in vollem Umfang.
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Unser Partner kann die
Com-Unic Arbeitsverträge und Verträge über freiberufliche Mitarbeit
nutzen.
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Unser Partner, dessen
freiberuflichen Trainer und Mitarbeiter unterliegen einem strengen
Wettbewerbsverbot.